Vertragsfahrtendienste

Was macht den Unterschied?

Zwischen Fahrtendienst, Rettungstransport und einem Taxi besteht ein Unterschied. Die Branche, die Anforderungen und die Inanspruchnahme haben andere Voraussetzungen und Aufgabenstellungen.

Fahrtendienst – für die Beförderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen

Zweck:
Transport von mobilitätseingeschränkten und/oder geistig beeinträchtigen Personen, welche während des Transportes keine medizinische Betreuung, aber Hilfestellung, zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen, benötigen.

mögliche Auftraggeber/Anbieter:
Sozialversicherungsträger, Caritas, Volkshilfe, Behindertenorganisationen, private Fahrtendienste, etc.

Personal:
Fahrer:innen mit speziellen Schulungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung, älteren Personen und besonderen Bedürfnissen, welche nicht zwingend eine Ausbildung zum Sanitäter vorweisen.

Ausstattung:
Spezialfahrzeuge (oft mit Rollstuhlrampe oder Lift), aber keine medizinische Ausstattung

Kostenübernahme:

Teilweise durch Sozialträger, Gemeinden oder Fonds Soziales Wien oder Selbstzahler (günstiger als Rettungstransport)

Beispiel:
Rollstuhlfahrerin wird regelmäßig zur Dialyse gebracht, benötigt aber keine medizinische Betreuung während der Fahrt.

Rettungstransport

Zweck:
Transport von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen oder bei denen sich der Gesundheitszustand während der Fahrt verschlechtern könnte.

mögliche Auftraggeber/Anbieter:
Behandlungsstellen, Rotes Kreuz, Samariterbund, Malteser, Johanniter, Grünes Kreuz etc.

Personal:

Sanitäter:innen (Rettungssanitäter, ggf. Notfallsanitäter) und medizinisch geschultes und ärztliches Personal

Ausstattung:
Rettungswagen mit medizinischer Ausrüstung (Trage, Sauerstoff, Monitoring etc.)

Kostenübernahme:

In vielen Fällen durch Sozialversicherungsträger (z. B. ÖGK), wenn medizinisch notwendig ansonsten privat zu zahlen.

Beispiel:
Ein Patient wird nach einer Operation von der Klinik nach Hause gebracht, kann aber nicht selbstständig sitzen oder benötigt medizinische Betreuung während der Fahrt.

Taxi

Zweck:
Allgemeiner Personenverkehr – Transport von Personen ohne gesundheitliche Einschränkung oder besonderen Betreuungsbedarf.

Typische Anbieter:
Taxiunternehmen (staatlich konzessioniert)

Personal:
Taxiunternehmer:innen mit angestellten Fahrer:innen mit Taxilenkberechtigung

Ausstattung:
im Normalfall ein PKW oder Großraumtaxi (8P), keine Hilfsmittel oder medizinische Geräte

Kostenübernahme:

Taxitarif für Privatpersonen. In Ausnahmefällen (z. B. Arztfahrten mit Bewilligung) können Krankenkassen Taxifahrten anteilig erstatten.

Beispiel:
Eine Person fährt nach einem Arztbesuch nach Hause, kann normal ein- und aussteigen und benötigt keine Unterstützung oder medizinische Betreuung während der Fahrt.